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Den Marscharten angepasste Rechtsgrundlagen!

Die auf nationaler Ebene durchgeführte Bestandsaufnahme zur Identifizierung, Qualifizierung und Kartierung der Schweizer Hochmoore ist das Ergebnis eines Auftrages von Pro Natura Helvetica , einem spezifischen Zusammenschluss der Schweizerischen Naturschutzliga (heute Pro Natura) und der Schweizer Sektion von der WWF. Mit diesem Auftrag wurde ein Team der Abteilung „Landschaft“ der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Forstwirtschaft (IFRF) in Birmensdorf (heute WSL) betraut. Diese Bestandsaufnahme wurde vor dem gesetzlichen Schutz von Mooren zwischen 1978 und 1984 durchgeführt. Sie besteht aus einer Aktensammlung, die 500 Objekte mit einer Gesamtfläche von etwa 1500 ha Mooren beschreibt. Der Neuchâtel-Ordner kann im Dokumentationszentrum entdeckt werden.


Auf höchster politischer Ebene der Schweiz verteidigt, wurde dieses Inventar nach der Annahme der Bundesinitiative Rothenthurm im Dezember 1987 in den Schutz der Hochmoore integriert und der Schutz aller Moore in der Schweizer Verfassung verankert.


Derzeit (Stand 2017) sind in der Bundesverordnung zum Schutz der Hochmoore und Übergangsmoore (OHM, 1991, RS 451.32, QR05-HM ) 551 Objekte mit einer Gesamtfläche von ca. 1550 ha aufgeführt. Die beiden größten Standorte (Les Ponts-de-Martel und Rothenthurm) umfassen mehr als 500 ha, während mehr als die Hälfte der Objekte nicht jeweils 1 ha umfassen, der kleinste nur 625 m2. Der Kanton Neuenburg trägt eine große Verantwortung für den Schutz dieses Moorerbes und liegt aufgrund der räumlichen Bedeutung seiner Moore von nationaler Bedeutung in der Schweiz an dritter Stelle.


Oft völlig übersehen, sind die seltenen sogenannten regionalen und lokalen Moore Neuenburgs dennoch schützenswert. Wir finden einige Beispiele in kalten Wäldern, die Quellen und Sickerstellen am Nordhang schützen, aber auch ein hübsches Exemplar in La Côte-aux-Fées, in einem kleinen, sehr diskreten Mergeltal.


Während die Bestandsaufnahme der Hochmoore von NGOs initiiert wurde, wurde die der Niedermoore von den Dienststellen der Bundesverwaltung beauftragt und koordiniert. Anschließend ging es darum, diese Flachmoore zu lokalisieren, zu identifizieren und zu charakterisieren, deren Erhaltung oft spezifische und angepasste menschliche Praktiken erfordert (Mähen, Beweidung, Rodung, Wiederherstellung der Wasserversorgung und Erhaltung des Wassers im Boden). Die Bundesverordnung zum Schutz von Niedermooren von nationaler Bedeutung (OBM, 1994-RS 451.33, QR05-BM ) regelt deren Schutz. In der ganzen Schweiz (Stand 2017) gibt es 1.335 Objekte, die die Kriterien der nationalen Bedeutung erfüllen und etwas mehr als 20.000 ha oder 0,5 % der Fläche abdecken. Sie kommen hauptsächlich in den Voralpen vor, wo die Bodenbedingungen das Fließen und Versickern begünstigen, und sind im Jurabogen von Natur aus selten, wo rissige Kalksteinböden das schnelle Verschwinden von Wasser in der Tiefe begünstigen. Regional gesehen beherbergt das Südufer des Neuenburgersees sehr schöne Niedermoore innerhalb der La Grande Cariçaie.


Um noch mehr zu erfahren, widmet sich eine Seite des Bundesamtes für Umwelt dem Schutz der Sumpfgebiete in der Schweiz:


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